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Brauche ich zusätzlich einen Anwalt? Und was kostet mich das?

Lesedauer: 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026

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Viele Geschädigte versuchen, die Sache allein mit der Versicherung zu regeln. Der Gedanke dahinter ist verständlich: Ein Anwalt kostet Geld, und der Schaden ist ohnehin schon ärgerlich genug.

Diese Rechnung geht in den meisten Fällen nicht auf — weil sie auf einer falschen Annahme beruht.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite auch den Anwalt

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zu Ihrem Schaden. Und wie die übrigen Schadenspositionen sind sie von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu tragen.

Das gilt genauso für Ihr Gutachten. Beide Fachleute, die Ihre Interessen vertreten, kosten Sie bei klarer Haftungslage im Ergebnis nichts.

Die Einschränkung: Tragen Sie eine Mitschuld, wird nur der entsprechende Anteil erstattet. Und bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlen Sie selbst beziehungsweise Ihre Rechtsschutzversicherung. Lassen Sie die Haftungslage deshalb früh klären.

Wer macht was

Gutachter und Anwalt haben klar getrennte Aufgaben. Sie ersetzen sich nicht, sondern greifen ineinander.

Der Sachverständige klärt die Zahlen

  • Welche Schäden stammen vom Unfall
  • Was kostet die fachgerechte Reparatur
  • Wie hoch ist die Wertminderung
  • Wie lange fällt das Fahrzeug aus
  • Wie hoch sind Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Liegt ein Totalschaden vor

Das Gutachten ist die technische und wirtschaftliche Grundlage. Ohne belastbare Zahlen kann niemand etwas durchsetzen.

Der Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch

  • Klärt die Haftungsfrage, wenn die Schuld bestritten wird
  • Fordert die Ansprüche auf Grundlage des Gutachtens ein
  • Prüft und widerspricht Kürzungen der Versicherung
  • Achtet auf Fristen und Verjährung
  • Macht Schmerzensgeld und weitere Ansprüche geltend
  • Prüft Abfindungserklärungen, bevor Sie unterschreiben

Wann ein Anwalt besonders wichtig ist

In diesen Situationen sollten Sie nicht allein verhandeln:

  • Die Schuldfrage ist unklar oder wird bestritten
  • Es liegt ein Personenschaden vor, auch bei leichten Verletzungen
  • Es liegt ein Totalschaden vor
  • Die Versicherung kürzt Positionen aus Ihrem Gutachten
  • Sie sollen eine Abfindungserklärung unterschreiben
  • Es steht eine Mitschuldquote im Raum
  • Es handelt sich um ein Leasing- oder Firmenfahrzeug

Warum es wenig bringt, allein zu verhandeln

Sachbearbeiter in der Schadenregulierung führen diese Gespräche täglich. Sie kennen die Positionen, die sich üblicherweise kürzen lassen, und sie kennen die Argumente, mit denen das begründet wird.

Ihnen fehlt dieser Erfahrungsvorsprung — nicht aus Unfähigkeit, sondern weil Sie diese Situation vielleicht zum ersten Mal erleben. Genau deshalb ist die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung gesetzlich so angelegt: damit Sie sich fachliche Unterstützung holen können, ohne dafür zu bezahlen.

Wie wir zusammenarbeiten

Wir erstellen Ihr Gutachten und übernehmen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Wenn Ihr Fall rechtliche Unterstützung braucht, sagen wir Ihnen das offen und stellen auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsrecht her.

Sie entscheiden, ob Sie das möchten. Zu nichts verpflichtet.

Ihr Schaden, kostenfrei begutachtet

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten Ihres Gutachtens. Innerhalb von 24 Stunden liegt es Ihnen vor. Wir kommen zu Ihnen — in Duisburg und im Umkreis von bis zu 100 Kilometern.